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16. Mai 2022

Gebäudeenergiegesetz: Finanzspritze für Dachdecker?

Dienstag, 14 Juli 2020 / Veröffentlicht in News

Gebäudeenergiegesetz: Finanzspritze für Dachdecker?

Das neue Gebäudeenergiegesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll, regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 3. Juli 2020 vom Bundesrat beschlossen. Es fasst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Die zu erzielenden Energieeinsparungen sollen zum Beispiel durch eine effiziente Anlagentechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz erreicht werden. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Es gibt kaum inhaltliche Änderungen

Eine Maßnahme ist ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 und Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden. Diejenigen, die sich dafür entscheiden, ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundliches Modell ersetzen zu lassen, erhalten eine Austauschprämie. Allerdings sieht der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in dem GEG inhaltlich keine Revolution. Energetische Anforderungen an die Sanierung wie auch an den Neubau seien unverändert, ohne Verschärfung der bisherigen Standards, übernommen worden. Umweltverbände kritisieren, dass ohne eine weitere Verschärfung der Ansprüche der klimaneutrale Gebäudebestand 2050 nicht erreicht werden könne.

Photovoltaik wird attraktiver

Auch bei den Anforderungen an Referenzgebäude gibt es keine nennenswerten Änderungen. Neu ist allerdings, dass Erneuerbare Energien künftig nicht mehr am Gebäude erzeugt werden müssen, auch eine ‚gebäudenahe‘ Erzeugung ist möglich. Eine weitere Neuerung ist auch die im GEG verankerte Anrechnung von Solarstrom auf den Jahres-Primärenergiebedarf – von der Solaranlage erzeugter Strom kann künftig von den zu errechnenden Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes in Abzug gebracht werden. Zudem wurde der ‚Solardeckel‘ oder ‚52-GW-Ausbaudeckel‘ abgeschafft. Prognosen zufolge wäre der Wert von 52 Gigawatt bereits im Herbst 2020 erreicht worden, sodass die Förderung für Photovoltaikanlagen ausgelaufen wären. Durch die Abschaffung bleiben Solaranlagen weiterhin ein attraktives Mittel, um die eigenen Stromkosten und den CO2-Ausstoß zu senken.

Klimaschutz fördern

Auch gibt es weiterhin Instrumente zur Förderung energetischer Maßnahmen. So hat der Endkunde die Möglichkeit, einen KfW- Investitionszuschuss im Zuge der nachträglichen Dämmung, zum Beispiel der obersten Geschossdecke, zu beantragen. Zudem gibt es seit Anfang 2020 die Möglichkeit 20 Prozent der Kosten über drei Jahre als Steuerbonus im Rahmen der Einkommenssteuer geltend zu machen. So können bis zu 40.000 Euro eingespart werden, allerdings nur bei selbstgenutztem Wohneigentum. Die Steuerermäßigung gibt es etwa für die Wärmedämmung von Dach und Wänden. Der Verband resümiert: „Mit dem neuen GEG bleibt es auch künftig für Immobilienbesitzer attraktiv, in die energetische Sanierung zu investieren. Dies könnte die erwartete Eintrübung der Konjunktur zumindest ein wenig abfedern und für gute Stimmung auf dem Markt sorgen.“

Tags Attika, Brandmauer, Gefälle, Klempner, Mauerabdeckung

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